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Straubinger-Meiller Rechtsanwaltskanzlei, Versicherungsrecht

7. Versicherungsrecht

"Es gibt keinen Unterschied zwischen Kirchensteuer und Versicherungsbeiträgen. Bei beiden zahlst du in dem Glauben, dass geholfen wird."

 

Versicherungen genießen im Alltag einen hohen Stellenwert. Nahezu jeder Mensch schließt im Laufe seines Lebens einen oder mehrere Versicherungsverträge ab, um verschiedene Lebensrisiken abzusichern.

 

Bekannte Versicherungen sind die:

Haftpflichtversicherung: insbesondere Pflichtversicherungen, private und betriebliche Haftpflichtversicherungen, Kfz Unfallversicherung. 

Sachversicherungen: Kasko, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl, Umwelt- und Produkthaftpflicht sowie die Bauwesenversicherung.

Personenversicherungen: Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,

Rechtsschutzversicherungen.

Vertrauensschaden- und Kreditversicherungen.

Cyber-Versicherungen.

 

Geregelt werden die Ansprüche im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in den Versicherungsbedingungen. Ob die Versicherung bezahlen muss und in welcher Höhe, ergibt sich aus diesen Gesetzesgrundlagen, die oft schwer zu durchschauen sind. Es gibt Obliegenheiten, die der Versicherte erfüllen muss oder Konstellationen in denen die Versicherung vertraglich ausgeschlossen wurde. Oft stehen dem hilflosen Geschädigten geschulte Sachbearbeiter gegenüber, die ihrem Kunden nicht immer hilfreich zur Seite stehen.

 

Rechtsanwältin Susanne Straubinger-Meiller wickelt viele Versicherungsfälle erfolgreich ab und kennt den Ton, den man Versicherungen gegenüber ergreifen sollte, um seine Ansprüche durchzusetzen. Zögern Sie nicht, sofort unsere Beratung in Anspruch nehmen und unterzeichnen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Abgeltungsklausel.

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