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Straubinger-Meiller Rechtsanwaltskanzlei, Erbrecht

3. Erbrecht

"Erst kommt das Sterben, dann das Erben, das kann wiederum die Familie verderben."

 Monika Kühn-Görg

 

Egal, ob ein großes und ein kleines Vermögen zu vermachen oder zu Lebzeiten verschenkt werden soll, es bedarf vieler Überlegungen und auch Entscheidungen. Dabei ist nicht nur die Familie, sondern auch der Fiskus zu beachten. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei.

Erbauseinandersetzungen, Auskunftsansprüche, Abrechnungsansprüche, Herausgabeansprüche gegen Bevollmächtigte nach dem Tod des Erblassers gehören zum Alltag im Erbrecht. Wir vertreten Ihre Interessen nach einem Todesfall und wahren Ihre Rechte gegenüber den Miterben.

Ob Sie etwas vererben/verschenken möchten oder geerbt haben. Rechtliche Beratung hierzu erhalten Sie bei uns.

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