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2. Bau- & Vertragsrecht, Architektenrecht

„Das ist nicht undicht, das ist Restfeuchte!“

 

Wir beraten Sie umfassend in Fragen des zivilen Baurechts sowohl bei Werkverträgen als auch bei Verträgen nach BGB, VOB/B und A sowie des Architektenrechts HOAI. Unser Tätigkeit umfasst die rechtliche Beratung bei Neubauten, ebenso wie bei Um- und Einbauten.

Mangelansprüche, Nachbesserungsansprüche betreuen wir ebenso wie die Vertretung bei Schadensersatzansprüchen wegen Schlechtleistungen. Dabei führen wir auch Bauprozesse und selbständige Beweisverfahren durch Sachverständige bei Gericht.

 

Wegen der hohen Kosten gerade im Baurecht versuchen wir stets, die Sachlage vor der Beschreitung des Gerichtswegs durch Bausachverständige inhaltlich einzugrenzen. 

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